
Kirchenrat Wollerau
Der Kirchenrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde. Er ist zuständig für alle Aufgaben der Kirchgemeinde Wollerau, die keinem anderen Organ übertragen sind.
Dem Kirchenrat obliegt die Beschaffung der finanziellen Mittel für die Deckung der Bedürfnisse der Kirchgemeinde und Pfarrei. Er ist verantwortlich für die gesetzeskonforme Verwendung der Steuergelder. Darunter fallen neben den Ausgaben für Besoldungen und Entschädigungen auch der Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen.
Mindestens zweimal im Jahr wird eine Kirchgemeindeversammlung einberufen, die Budgetgemeinde im Herbst und die Rechnungsgemeinde im Frühjahr.






Kantonalkirchenräte
Bei den Wahlen für den Kantonalkirchenrat für die Zeit von 2020 – 2024 wurden für Wollerau folgende Mitglieder gewält:
- Arthur Winet, 1961, Rossbergstrasse 20, 8832 Wollerau
- Josef Cavelti, 1965, Alte Wollerauerstrasse 63b, 8832 Wollerau
Aktuelles
Information aus dem Kirchenrat
Der Kirchenrat Wollerau informiert, dass sich der amtierende Präsident, André Veya, aus persönlichen Gründen entschieden hat, zu demissionieren und sein Amt per 30. April 2025 niederzulegen. Der Kirchenrat bedauert diesen Entscheid und dankt André Veya für sein unermüdliches Engagement für die Kirchgemeinde während der letzten 12 Jahre. Bis zur Wahl eines neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin werden die Sitzungen des Kirchenrates interimistisch vom Vizepräsidenten, Matthias Weibel, geführt.
Kirchenrat Wollerau
Bericht und Voranschlag
Den Bericht und Voranschlag 2025 der Kirchgemeinde Wollerau finden Sie hier